Regeln & Vorschriften

Alles, was Sie über die Schweizer Vignettenpflicht wissen müssen

Wichtige Regeln

Vermeiden Sie Bußgelder — kennen Sie die Regeln

1
Vignettenpflicht

Alle Fahrzeuge bis 3,5t auf Schweizer Autobahnen müssen eine gültige Vignette haben.

2
Gültigkeitsdauer

Die Vignette gilt 14 Monate: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres.

3
Anbringung

Klebevignette muss innen auf der Windschutzscheibe befestigt sein. Nicht auf Folie oder Halterung kleben.

4
Digitale Vignette

Seit 2023 erhältlich. Wird an das Kennzeichen gebunden, kein Kleben erforderlich.

5
Bußgeld

Fahren ohne Vignette: CHF 200.– Strafe plus Kauf der Vignette vor Ort.

6
Anhänger

Jeder Anhänger und Wohnwagen benötigt eine eigene Vignette.

7
Ausnahmen

Bergpässe (Gotthard-Pass, Simplon, Maloja) sind vignettefrei. Nur Autobahnen sind mautpflichtig.

8
Kauf

An Grenzübergängen, Tankstellen, Post-Filialen, ADAC-Geschäftsstellen und online erhältlich.

⚠️ Bußgeld: CHF 200.–

Fahren ohne gültige Vignette wird mit CHF 200.– bestraft, zuzüglich des Kaufpreises der Vignette. Kontrollen erfolgen durch Polizei und automatische Kennzeichenleser an Grenzübergängen.